Privatversicherte

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für Psychotherapie in der Regel problemlos übernommen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).  Erkundigen Sie sich bitte vorab, in welchem Umfang Ihre Versicherung bzw. Beihilfe die Kosten für Psychotherapie übernimmt und fordern Sie ggf. erforderliche Formulare an.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragsstellung!

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten der Psychotherapie auch selbst tragen.
In diesem Fall kann die Therapie sofort beginnen und Ihre Krankenkasse wird nicht über Diagnose und Therapie informiert.  Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 108,14 Euro/50 Min.

Kostenerstattung

Da der Bedarf an Psychotherapie sehr hoch, die Anzahl der psychotherapeutischen Behandelnden mit Kassensitz aber begrenzt ist, sind die gesetzlichen Krankenkassen u.U. verpflichtet, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen.
Hier finden Sie mehr zum Kostenerstattungsverfahren.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung!